Compliance
Mit dem Ziel, die Einhaltung des in der Europäischen Union geltenden Rechts zu fördern, wurde die sogenannten Hinweisgeber- oder Whistleblower-Richtlinie erlassen (Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden). Die Richtlinie sieht vor, Meldewege einzurichten, über die Hinweise und Informationen gemeldet werden können, die auf einen Verstoß gegen das Unionsrecht hindeuten.
Insbesondere geht es um Hinweise und Informationen zu möglichen Verstößen in den folgenden Bereichen:
- Öffentliche Auftragsvergabe
- Geldwäsche
- Terrorismusfinanzierung
- Verbraucherschutz
- Schutz der Privatsphäre
- Datenschutz
- Umweltschutz
- Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
- Finanzdienstleistungen
- Körperschaftsteuervorschriften
- Verstöße gegen die finanziellen Interessen der EU nach Art. 325 AEUV
- Binnenmarktvorschriften im Sinne von Art. 26 Abs. 2 AEUV und Wettbewerbsvorschriften
- Produktsicherheit
- Verkehrssicherheit
- Kerntechnische Sicherheit
- Lebens- und Futtermittelsicherheit
- Tiergesundheit und Tierschutz
- Öffentliche Gesundheit
- Für Ihre Hinweise und Informationen diesbezüglich, nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse:
Bitte beachten Sie, dass auch bei einer persönlichen Übermittlung Ihre Hinweise und Informationen streng vertraulich behandelt werden. Der Zugriff auf dieses E-Mail-Postfach ist auf wenige Personen beschränkt. Folgemaßnahmen werden ausschließlich durch den Bereich Compliance veranlasst.
Bei einer persönlichen Meldung unterliegen Sie dem in der Richtlinie vorgesehenen Schutz vor Repressalien, so dass wir Sie bitten, eine Meldung umfassend und erschöpfend zu formulieren.
Auch erhalten Sie bei einer persönlichen Meldung Informationen über den Fortgang und den Abschluss des Verfahrens.